Kurze Antwort
Das Halten von heimischen Greifen und Falken ist verbindlich in der Bundeswildschutzverordnung geregelt.
Die Bundeswildschutzverordnung enthält spezielle Vorschriften für die Haltung von Greifvögeln und Falken. Das Bundesjagdgesetz und die Bundesartenschutzverordnung sind hierfür nicht die maßgebliche Vorschrift.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.