Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-411-2026

In welcher Vorschrift ist das Halten von heimischen Greifen und Falken verbindlich geregelt?

Kurze Antwort

Das Halten von heimischen Greifen und Falken ist verbindlich in der Bundeswildschutzverordnung geregelt.

  • A)Bundeswildschutzverordnung
  • B)Bundesjagdgesetz
  • C)Bundesartenschutzverordnung
Erklärung

Die Bundeswildschutzverordnung enthält spezielle Vorschriften für die Haltung von Greifvögeln und Falken. Das Bundesjagdgesetz und die Bundesartenschutzverordnung sind hierfür nicht die maßgebliche Vorschrift.

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