Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-389-2026

In welcher Zeit darf Schalenwild in Nordrhein-Westfalen gefüttert werden?

Kurze Antwort

Richtig sind: Schwarzwild nur in Notzeiten und 01.01. - 31.03.

  • A)01.09. - 31.03
  • B)Schwarzwild nur in Notzeiten
  • C)01.01. - 31.03.

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