Kurze Antwort
In Nordrhein-Westfalen sind Altfüchse vom 1. März bis 15. Juli in der Schonzeit und dürfen nicht bejagt werden.
In NRW gilt für adulte Füchse Jagdzeit vom 16.07. bis 28.02.; damit ist der Zeitraum 01.03.–15.07. Schonzeit. Jungfüchse sind ganzjährig bejagbar, sofern Muttertierschutz nicht greift.
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