Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-406-2026

In welcher Zeit dürfen in Nordrhein-Westfalen Füchse, ausgenommen Jungfüchse, nicht bejagt werden?

Kurze Antwort

In Nordrhein-Westfalen sind Altfüchse vom 1. März bis 15. Juli in der Schonzeit und dürfen nicht bejagt werden.

  • A)01.08. - 31.12.
  • B)01.03. - 15.07.
  • C)16.06. - 15.10.
Erklärung

In NRW gilt für adulte Füchse Jagdzeit vom 16.07. bis 28.02.; damit ist der Zeitraum 01.03.–15.07. Schonzeit. Jungfüchse sind ganzjährig bejagbar, sofern Muttertierschutz nicht greift.

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