Nordrhein-WestfalenSG B: Jagdpraxis, Hunde, WildbrethygieneNRW-SG-186-2026

In welcher Zeit dürfen Wildkaninchen im befriedeten Bezirk gefangen oder getötet werden?

Kurze Antwort

Wildkaninchen dürfen im befriedeten Bezirk jederzeit gefangen oder getötet werden, sofern die jagdrechtliche Ausnahmegenehmigung vorliegt bzw. der Berechtigte handelt.

  • A)jederzeit
  • B)nur bei Erkrankung durch Myxomatose
  • C)nur für den Eigenbedarf
Erklärung

In befriedeten Bezirken ruht die Jagd; Eingriffe sind dort nur ausnahmsweise zulässig. Für schadenabwehrende Maßnahmen wie Fang oder Tötung von Wildkaninchen kann dies ganzjährig genehmigt bzw. durch den Berechtigten durchgeführt werden.

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