Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-456-2026

In welcher Zeit ist ein Abbrennen der Bodendecke auf Feldrainen und Böschungen verboten?

Kurze Antwort

Richtig ist: Das ganze Jahr über.

  • A)Zwischen dem 1. Juni und dem 15. August.
  • B)Das ganze Jahr über.
  • C)Zwischen dem 1. Februar und dem 30. Oktober.

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