Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-426-2026

Innerhalb welcher Zeit muß man den Kauf einer Langwaffe bei der zuständigen Kreispolizeibehörde anmelden?

Kurze Antwort

Der Erwerb einer Langwaffe ist binnen zwei Wochen bei der zuständigen Behörde anzumelden.

  • A)Binnen einer Woche
  • B)Binnen 4 Wochen
  • C)Binnen 2 Wochen
Erklärung

Die Waffe muss innerhalb dieser Frist in die Waffenbesitzkarte eingetragen werden. Wer noch keine Waffenbesitzkarte hat, beantragt sie dabei.

Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten