Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-485-2026

Ist bei einer Mehrzahl von Jagdpächtern der Jagderlaubnisschein von einem oder von allen Pächtern zu unterzeichnen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Von allen Pächtern.

  • A)Von allen Pächtern
  • B)Von einem Pächter.
  • C)Die Unterschrift ist von der Unteren Jagdbehörde einzuholen.

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