Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-403-2026

Ist ein Jagdgast zur Durchführung von Hegemaßnahmen verpflichtet?

Kurze Antwort

Ja, in Nordrhein-Westfalen kann der Pächter vom Jagdgast die Durchführung von Hegemaßnahmen verlangen.

  • A)nein, in NRW gibt es so eine Verpflichtung nicht
  • B)ja, auf Verlangen des Pächters in NRW
  • C)ja, immer und in jedem Fall
Erklärung

In NRW ist der Jagdgast auf Verlangen des Jagdausübungsberechtigten zur Hege verpflichtet. Eine generelle, stets geltende Pflicht besteht nicht; sie ergibt sich aus dem Auftrag des Pächters.

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