Kurze Antwort
Ja, in Nordrhein-Westfalen kann der Pächter vom Jagdgast die Durchführung von Hegemaßnahmen verlangen.
In NRW ist der Jagdgast auf Verlangen des Jagdausübungsberechtigten zur Hege verpflichtet. Eine generelle, stets geltende Pflicht besteht nicht; sie ergibt sich aus dem Auftrag des Pächters.
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