Kurze Antwort
Nein, für die Einrichtung eines Wildfreigeheges oder einer Anlage zur Haltung von Greifvögeln oder Eulen ist eine besondere Erlaubnis erforderlich.
Beide Einrichtungen sind genehmigungspflichtig. Ein Wildfreigehege sowie eine Anlage zur Haltung von Greifvögeln oder Eulen dürfen daher nicht ohne behördliche Erlaubnis eingerichtet werden.
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