Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-472-2026

Ist es ohne besondere Erlaubnis zulässig, ein Wildfreigehege oder eine Anlage zur Haltung von Greifvögeln oder Eulen einzurichten?

Kurze Antwort

Nein, für die Einrichtung eines Wildfreigeheges oder einer Anlage zur Haltung von Greifvögeln oder Eulen ist eine besondere Erlaubnis erforderlich.

  • A)Nein
  • B)Nur für die Einrichtung von Wildfreigehegen ist eine Genehmigung erforderlich.
  • C)Nur für die Einrichtung von Anlagen zur Haltung von Greifvögeln oder Eulen ist eine Genehmigung erforderlich.
Erklärung

Beide Einrichtungen sind genehmigungspflichtig. Ein Wildfreigehege sowie eine Anlage zur Haltung von Greifvögeln oder Eulen dürfen daher nicht ohne behördliche Erlaubnis eingerichtet werden.

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