Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-407-2026

Kann dem Inhaber des ersten Jahresjagdscheines eine entgeltliche Jagderlaubnis erteilt werden?

Kurze Antwort

Ja, dem Inhaber des ersten Jahresjagdscheines kann eine entgeltliche Jagderlaubnis erteilt werden.

  • A)ja
  • B)nein
  • C)nur wenn er jagdpachtfähig ist
Erklärung

Für eine entgeltliche Jagderlaubnis muss der Jäger nicht jagdpachtfähig sein. Jagdpachtfähigkeit setzt zusätzlich voraus, dass zuvor drei Jahre lang ein Jahresjagdschein besessen wurde.

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