Kurze Antwort
Ja, dem Inhaber des ersten Jahresjagdscheines kann eine entgeltliche Jagderlaubnis erteilt werden.
Für eine entgeltliche Jagderlaubnis muss der Jäger nicht jagdpachtfähig sein. Jagdpachtfähigkeit setzt zusätzlich voraus, dass zuvor drei Jahre lang ein Jahresjagdschein besessen wurde.
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