Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-449-2026

Kann krankes Wild in der Schonzeit und über den Abschußplan hinaus geschossen werden?

Kurze Antwort

Krankgeschossenes oder schwerkrankes Wild darf in der Schonzeit und über den Abschussplan hinaus erlegt werden, wenn dies erforderlich ist, um es vor vermeidbaren Schmerzen oder Leiden zu bewahren.

  • A)Niemals.
  • B)Ausschließlich krankgeschossenes oder schwerkrankes Wild.
  • C)Generell ja.
Erklärung

Die unverzügliche Erlösung schwerkranken oder krankgeschossenen Wildes steht über den Jagdbeschränkungen. Dies erfordert eine individuelle Interessenabwägung und gilt nicht pauschal für jedes kranke Wild.

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