Nordrhein-WestfalenSG A: Wild & NaturschutzNRW-SG-91-2026

Können Ansitzeinrichtungen das Landschaftsbild stören?

Kurze Antwort

Ja, Ansitzeinrichtungen können das Landschaftsbild stören, wenn sie sich nicht harmonisch in die Umgebung einfügen.

  • A)Ja, ab einer Höhe von 2,5 m.
  • B)Nein.
  • C)Ja, falls sie nicht in das Landschaftsbild passen.
Erklärung

Beim Bau und Aufstellen einer Ansitzeinrichtung sind neben Sicherheit und Funktionalität auch die Belange des Landschaftsbildes zu berücksichtigen. Entscheidend ist nicht ihre Höhe, sondern die Einfügung in die Umgebung.

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