Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-439-2026

Mit welchen Fanggeräten ist in Nordrhein-Westfalen das Fangen von Wild verboten?

Kurze Antwort

In Nordrhein-Westfalen ist das Fangen von Wild mit Scherenfallen, Tellereisen und Abzugeisen für den Fuchs verboten.

  • A)Scherenfallen
  • B)Tellereisen
  • C)Abzugeisen für den Fuchs
Erklärung

Nach Bundesrecht sind Fallen, die nicht unversehrt lebend fangen oder nicht sofort töten, unzulässig; zudem verbieten Länder teils weitere Fallen. NRW untersagt darüber hinaus den Totfang, sodass auch Abzugeisen (z. B. für Fuchs) nicht verwendet werden dürfen.

Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten