Kurze Antwort
In Nordrhein-Westfalen ist das Fangen von Wild mit Scherenfallen, Tellereisen und Abzugeisen für den Fuchs verboten.
Nach Bundesrecht sind Fallen, die nicht unversehrt lebend fangen oder nicht sofort töten, unzulässig; zudem verbieten Länder teils weitere Fallen. NRW untersagt darüber hinaus den Totfang, sodass auch Abzugeisen (z. B. für Fuchs) nicht verwendet werden dürfen.
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