Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-439-2026

Mit welchen Fanggeräten ist in Nordrhein-Westfalen das Fangen von Wild verboten?

Kurze Antwort

Richtig sind: Scherenfallen, Tellereisen und <p>Abzugeisen für den Fuchs </p>.

  • A)Scherenfallen
  • B)Tellereisen
  • C)<p>Abzugeisen für den Fuchs </p>

Erklärung wird noch erstellt

Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.

Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten