Nordrhein-WestfalenSG B: Jagdpraxis, Hunde, WildbrethygieneNRW-SG-240-2026

Müssen Lebendfangfallen verblendet werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: ja, damit sich das gefangene Wild in Dunkelheit befindet.

  • A)nein, nur die Totschlagfallen
  • B)ja, damit sich das gefangene Wild in Dunkelheit befindet
  • C)ja, nur damit die Falle nicht entwendet wird

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