Nordrhein-WestfalenSG B: Jagdpraxis, Hunde, WildbrethygieneNRW-SG-240-2026

Müssen Lebendfangfallen verblendet werden?

Kurze Antwort

Ja, Lebendfangfallen müssen verblendet werden, damit sich das gefangene Wild in Dunkelheit befindet.

  • A)nein, nur die Totschlagfallen
  • B)ja, damit sich das gefangene Wild in Dunkelheit befindet
  • C)ja, nur damit die Falle nicht entwendet wird
Erklärung

Die Verblendung schützt das gefangene Wild vor unnötiger Beunruhigung und Stress. Sie dient dem Tierschutz und nicht dem Schutz vor Entwendung der Falle.

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