Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-498-2026

<p>Bei welcher Behörde ist ein Beizvogel anzumelden?</p>

Kurze Antwort

Richtig ist: <p>Bei der Unteren Jagdbehörde (§ 3 Abs. 2 Nr. 4 a BWildSchV).</p>.

  • A)<p>Bei der Oberen Landschaftsbehörde.</p>
  • B)<p>Bei der Obersten Jagdbehörde (§ 3 Abs. 2 Nr. 4 a BWildSchV).</p>
  • C)<p>Bei der Unteren Jagdbehörde (§ 3 Abs. 2 Nr. 4 a BWildSchV).</p>

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