Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-466-2026

<p>Darf der Jagdgast einen wildernden Hund schießen?</p>

Kurze Antwort

Richtig ist: <p>Ja, wenn der Jagdausübungsberechtigte es genehmigt.</p>.

  • A)<p>Nein, nie.</p>
  • B)<p>Nur wenn es die Untere Jagdbehörde erlaubt.</p>
  • C)<p>Ja, wenn der Jagdausübungsberechtigte es genehmigt.</p>

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