Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-499-2026

<p>Darf ein Jagdscheininhaber nach der Jagd seine Kurzwaffe mit zum Schützenfest nehmen? </p>

Kurze Antwort

Richtig ist: <p>Nein.</p>.

  • A)<p>Jagdscheininhaber dürfen Waffen grundsätzlich unter eigener Verantwortung am Körper überall hin mitnehmen.</p>
  • B)<p>Nein.</p>
  • C)<p>Ja, falls er unmittelbar von der Jagd dorthin geht, und keine Möglichkeit hatte sie vorher sicher zu verstauen.</p>

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