Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-402-2026

<p>Dürfen Waldfrüchte in geringen Mengen gesammelt werden?</p>

Kurze Antwort

Richtig ist: <p>ja, aber nur für den eigenen Gebrauch</p>.

  • A)<p>ja, es muss aber eine Genehmigung der Unteren Landschaftsbehörde beantragt werden</p>
  • B)<p>ja, aber nur für den eigenen Gebrauch</p>
  • C)<p>nein, das ist generell verboten in NRW</p>

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