Nordrhein-WestfalenSG A: Wild & NaturschutzNRW-SG-90-2026

<p>Dürfen in Naturschutzgebieten Wildfütterungen angelegt werden?</p>

Kurze Antwort

Richtig ist: <p>Ja, sofern es kein Verbot durch die Naturschutzverordnung oder den Landschaftsplan gibt.</p>.

  • A)<p>Ja, sofern es kein Verbot durch die Naturschutzverordnung oder den Landschaftsplan gibt.</p>
  • B)Ja, das ist immer erlaubt.
  • C)Nein, das ist grundsätzlich nicht erlaubt.

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