Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-395-2026

<p>Ein Jagdpächter möchte in seinem Revier Fasane aussetzen</p>

Kurze Antwort

Richtig sind: <p>eine schriftliche Genehmigung der unteren Jagdbehörde ist erforderlich</p>, <p>Forschungsstelle muss Einvernehmen erteilen</p> und <p>Fasane aus verlassenen Gelegenen im jeweiligen</p><p>Jagdrevier bedürfen keiner Genehmigung</p>.

  • A)<p>eine schriftliche Genehmigung der unteren Jagdbehörde ist erforderlich</p>
  • B)<p>Forschungsstelle muss Einvernehmen erteilen</p>
  • C)<p>Fasane aus verlassenen Gelegenen im jeweiligen</p><p>Jagdrevier bedürfen keiner Genehmigung</p>

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