Kurze Antwort
Richtig sind: <p>eine schriftliche Genehmigung der unteren Jagdbehörde ist erforderlich</p>, <p>Forschungsstelle muss Einvernehmen erteilen</p> und <p>Fasane aus verlassenen Gelegenen im jeweiligen</p><p>Jagdrevier bedürfen keiner Genehmigung</p>.
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