Kurze Antwort
Verboten sind das Töten von Katzen, die Jagd mit Bleischrot an und über Gewässern sowie die Lockjagd auf Krähen außerhalb der Einzeljagd.
Wildernde Katzen dürfen nur im Rahmen des Jagdschutzes und unter strengen Voraussetzungen getötet werden; generell ist das Töten von Katzen verboten. Bleischrot ist an/über Gewässern aus Tierschutz- und Umweltgründen untersagt. Die Lockjagd auf Krähen ist nur als Einzeljagd zulässig.
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