Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-422-2026

<p>In die Streckenliste ist einzutragen:</p>

Kurze Antwort

In die Streckenliste sind jedes erlegte Wild und Fallwild einzutragen.

  • A)<p>ausschließlich erlegtes Schalenwild</p>
  • B)<p>ausschließlich Haarwild</p>
  • C)<p>jedes erlegte Wild und Fallwild</p>
Erklärung

Die Streckenliste (Abschussliste) erfasst die gesamte Strecke des Jagdjahres, nicht nur Schalenwild. Auch Fallwild wird geführt, um Abschussplanung und Bestandsentwicklung korrekt zu dokumentieren. Regeln können je nach Bundesland variieren.

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