Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-472-2026

<p>Ist es ohne besondere Erlaubnis zulässig, ein Wildfreigehege oder eine Anlage zur Haltung von Greifvögeln oder Eulen einzurichten?</p>

Kurze Antwort

Richtig ist: <p>Nein</p>.

  • A)<p>Nein</p>
  • B)<p>Nur für die Einrichtung von Wildfreigehegen ist eine Genehmigung erforderlich.</p>
  • C)<p>Nur für die Einrichtung von Anlagen zur Haltung von Greifvögeln oder Eulen ist eine Genehmigung erforderlich.</p>

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