Nordrhein-WestfalenSG A: Wild & NaturschutzNRW-SG-91-2026

<p>Können Ansitzeinrichtungen das Landschaftsbild stören?</p>

Kurze Antwort

Richtig ist: <p>Ja, falls sie nicht in das Landschaftsbild passen.</p>.

  • A)<p>Ja, ab einer Höhe von 2,5 m.</p>
  • B)<p>Nein.</p>
  • C)<p>Ja, falls sie nicht in das Landschaftsbild passen.</p>

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