Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-464-2026

<p>Sie finden bei der Ausübung der Jagd bei erlegtem, gefangenem oder verendetem Wild Kennzeichen vor. Wo sind diese Kennzeichen unverzüglich abzuliefern?</p>

Kurze Antwort

Richtig ist: <p>Ich gebe die Kennzeichen bei der unteren Jagdbehörde ab.</p>.

  • A)<p>Ich gebe die Kennzeichen bei der unteren Jagdbehörde ab.</p>
  • B)Ich gebe die Kennzeichen bei der unteren Jagdbehörde ab.
  • C)<p>Ich gebe die Kennzeichen bei der höheren Naturschutzbehörde ab.</p>

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