Nordrhein-WestfalenSG C: WaffenNRW-SG-278-2026

<p>Stellen Rückstände von Waffenpflegemitteln in Büchsenläufen ein Sicherheitsrisiko dar?</p>

Kurze Antwort

Richtig ist: <p>Handelt es sich um Rückstände von Konservierungsmitteln (Waffenöl), dann stellt dies kein Sicherheitsrisiko dar.</p>.

  • A)<p>Handelt es sich um Rückstände von Konservierungsmitteln (Waffenöl), dann stellt dies kein Sicherheitsrisiko dar.</p>
  • B)Nur wenn es sich um Repetierstutzen handelt und die Rückstände in deren Büchsenläufe verblieben sind.
  • C)Ja immer.

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