Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-467-2026

<p>Unterliegen aus Wildgehegen ausgebrochene Tiere dem Jagdrecht?</p>

Kurze Antwort

Richtig ist: Herrenlose Tiere die jagdrechtlich als Wild zu bezeichnen sind: ja!

  • A)ja, immer
  • B)nein, niemals
  • C)Herrenlose Tiere die jagdrechtlich als Wild zu bezeichnen sind: ja!

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