Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-454-2026

<p>Wann „führt“ man eine Jagdwaffe im waffenrechtlichen Sinne?</p>

Kurze Antwort

Richtig ist: <p>Während der Fahrt zur Jagdausübung.</p>.

  • A)<p>Wenn man die Waffe innerhalb seiner Wohnung benutzt.</p>
  • B)<p>Wenn man die Waffe innerhalb seiner Geschäftsräume gebraucht.</p>
  • C)<p>Während der Fahrt zur Jagdausübung.</p>

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