Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-380-2026

<p>Wann wird ein Jäger jagdpachtfähig?</p>

Kurze Antwort

Richtig ist: <p>Wenn er Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheines ist und vorher schon einen solchen während dreier Jahre in Deutschland besessen hat.</p>.

  • A)<p>Wenn er den 3. Jahresjagdschein gelöst hat.</p>
  • B)<p>Wenn er Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheines ist und vorher schon einen solchen während dreier Jahre in Deutschland besessen hat.</p>
  • C)<p>Wenn er 3 Jahre einen ausländischen Jahresjagdschein besessen hat.</p>
  • D)<p>Wenn er die Jägerprüfung bestanden und einen Jahresjagdschein gelöst hat.</p>

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