Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-396-2026

<p>Was ist zu tun, wenn Schußwaffen oder Munition gestohlen worden sind?</p>

Kurze Antwort

Richtig ist: der Diebstahl muss sofort der zuständigen Behörde angezeigt werden.

  • A)der Diebstahl muss innerhalb von 10 Tagen der zuständigen Behörde angezeigt werden
  • B)der Diebstahl muss sofort der zuständigen Behörde angezeigt werden
  • C)der Diebstahl kann nach Ablauf einer Frist von 5 Tagen der zuständigen Behörde angezeigt werden

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