Kurze Antwort
Das Reviersystem bedeutet, dass die Jagd nur innerhalb von Jagdbezirken ausgeübt wird und die Grundflächen in Eigenjagdbezirke und gemeinschaftliche Jagdbezirke eingeteilt sind.
Im Bundesjagdgesetz ist festgelegt, dass die Jagd ausschließlich in Jagdbezirken stattfindet. Diese sind strukturiert als Eigenjagdbezirke (§ 7 BJagdG) oder gemeinschaftliche Jagdbezirke (§ 8 BJagdG).
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.