Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-497-2026

<p>Was verstehen Sie unter schwerer Wilderei?</p>

Kurze Antwort

Richtig sind: <p>Wenn unter Anwendung von Schlingen gewildert wurde.</p> und <p>Wenn von mehreren mit Schusswaffen ausgerüsteten Beteiligten gemeinschaftlich Wilderei ausgeübt wurde.</p>.

  • A)<p>Wenn mit einer nicht in der Waffenbesitzkarte eingetragenen Waffe gewildert wurde.</p>
  • B)<p>Wenn unter Anwendung von Schlingen gewildert wurde.</p>
  • C)<p>Wenn von mehreren mit Schusswaffen ausgerüsteten Beteiligten gemeinschaftlich Wilderei ausgeübt wurde.</p>

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