Nordrhein-WestfalenSG B: Jagdpraxis, Hunde, WildbrethygieneNRW-SG-211-2026

<p>Welche Fallen sind für die Fangjagd zugelassen?</p>

Kurze Antwort

Richtig ist: <p>Wippbrettkastenfallen, die mindestens 80cm in der Länge aufweisen</p>.

  • A)<p>alle Abzugeisen</p>
  • B)<p>Scherenfallen</p>
  • C)<p>Wippbrettkastenfallen, die mindestens 80cm in der Länge aufweisen</p>

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