Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-451-2026

<p>Welche in der Natur tot aufgefundene Tierart darf ein Jagdausübungsberechtigter für den eigenen Bedarf präparieren lassen?</p>

Kurze Antwort

Richtig sind: Fasan und Waldschnepfe.

  • A)Fasan
  • B)Waldschnepfe
  • C)<p>Waldkauz </p>
Erklärung

Richtig sind Fasan und Waldschnepfe. Beide unterliegen dem Jagdrecht; findet sie der Jagdausübungsberechtigte tot im Revier, darf er sie sich aneignen und für den Eigenbedarf präparieren lassen. Der Waldkauz unterliegt nicht dem Jagdrecht, ist streng geschützt und darf auch tot nicht angeeignet oder präpariert werden.

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