Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-477-2026

<p>Welche Mindestgröße müssen zusammenhängende land-, forst oder fischereiwirtschaftlich nutzbare Grundflächen aufweisen, die im Eigentum ein und derselben Person stehen, um einen Eigenjagdbezirk zu bilden?</p>

Kurze Antwort

Richtig ist: 75 ha.

  • A)75 ha
  • B)350 ha
  • C)<p>100 ha</p>

Erklärung wird noch erstellt

Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.

Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten