Kurze Antwort
Die höhere Landschaftsbehörde sind die Regierungspräsidien.
In Bundesländern mit dreistufiger Verwaltungsstruktur nehmen die Regierungspräsidien die mittlere Ebene wahr und fungieren als höhere Landschaftsbehörden. Kreisfreie Städte sind untere, Ministerien oberste Landschaftsbehörden.
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