Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-394-2026

<p>Welche Wildarten gehören zum Niederwild?</p>

Kurze Antwort

Zum Niederwild gehören unter anderem Rehwild und der Habicht, während Elchwild und Damwild als Hochwild zählen.

  • A)<p>Elchwild</p>
  • B)<p>Rehwild</p>
  • C)<p>Damwild</p>
  • D)<p>Habicht</p>
Erklärung

Nach § 2 Abs. 4 BJagdG ist alles Wild außer Schalenwild (ohne Reh) Niederwild; Rehwild gehört explizit zum Niederwild, und Habicht ist Federwild und damit ebenfalls Niederwild. Elch- und Damwild sind Schalenwild und daher Hochwild.

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