Kurze Antwort
Zum Niederwild gehören unter anderem Rehwild und der Habicht, während Elchwild und Damwild als Hochwild zählen.
Nach § 2 Abs. 4 BJagdG ist alles Wild außer Schalenwild (ohne Reh) Niederwild; Rehwild gehört explizit zum Niederwild, und Habicht ist Federwild und damit ebenfalls Niederwild. Elch- und Damwild sind Schalenwild und daher Hochwild.
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