Nordrhein-WestfalenSG A: Wild & NaturschutzNRW-SG-44-2026

<p>Weshalb kann die Fangjagd in Naturschutzgebieten verboten werden?</p>

Kurze Antwort

Richtig sind: Wenn sie dem Schutzzweck nicht dient, sondern ihn gefährdet. und Wenn stark störungsempfindliche Tierarten in diesen Gebieten leben.

  • A)Im Falle, dass der Fuchsbandwurmbestand sie nicht unbedingt erfordert.
  • B)Wenn sie dem Schutzzweck nicht dient, sondern ihn gefährdet.
  • C)Wenn stark störungsempfindliche Tierarten in diesen Gebieten leben.

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