Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-445-2026

<p>Wie viel Munition für Langwaffen kann ein Jagdscheininhaber erwerben?</p>

Kurze Antwort

Richtig ist: Soviel er möchte.

  • A)Soviel er möchte.
  • B)Einen regional festgesetzten Jahresbedarf.
  • C)Jährlich darf der Jagdscheininhaber maximal 250 Patronen für Büchsen und 400 Patronen für Flinten erwerben.

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