Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-446-2026

<p>Wie viele Langwaffen darf ein Jagdscheininhaber erwerben?</p>

Kurze Antwort

Richtig ist: <p>Soviele er möchte.</p>.

  • A)<p>Ein Jagdscheininhaber darf maximal 5 Langwaffen erwerben.</p>
  • B)<p>Ein Jagdscheininhaber darf maximal 7 Langwaffen erwerben.</p>
  • C)<p>Soviele er möchte.</p>

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