Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-480-2026

Sie besitzen noch keine Faustfeuerwaffe und beabsichtigen eine Pistole zu erwerben. Benötigen Sie hierfür eine vorherige Erlaubnis?

Kurze Antwort

Richtig ist: <p>Ja, die Erlaubnis wird durch Waffenbesitzkarte mit entsprechender Eintragung erteilt.</p>.

  • A)<p>Nein, niemals</p>
  • B)<p>Ja, die Erlaubnis wird durch Waffenbesitzkarte mit entsprechender Eintragung erteilt.</p>
  • C)<p>Für ein Kaliber über 7,65 mm, ja.</p>

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