Kurze Antwort
Die Kennzeichen sind unverzüglich bei der unteren Jagdbehörde abzuliefern.
Nach jagdrechtlichen Vorschriften sind aufgefundene oder am Wild angebrachte Kennzeichen der zuständigen unteren Jagdbehörde zu melden bzw. zu übergeben. Diese stellt die Zuordnung sicher und leitet ggf. weitere Maßnahmen ein.
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