Nordrhein-WestfalenSG C: WaffenNRW-SG-307-2026

Sie verschießen 3 mm starke Schrote. Welche Distanz muß als „gefährliche Schußweite“ berücksichtigt werden?

Kurze Antwort

Bei 3 mm starken Schroten muss eine gefährliche Schussweite von etwa 300 m berücksichtigt werden.

  • A)etwa 200 m
  • B)etwa 600 m
  • C)etwa 300 m
Erklärung

Als Faustregel gilt: Schrotkorngröße in Millimetern × 100 ergibt die gefährliche Schussweite in Metern. Bei 3 mm Schrot sind das 300 m.

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