Nordrhein-WestfalenSG C: WaffenNRW-SG-278-2026

Stellen Rückstände von Waffenpflegemitteln in Büchsenläufen ein Sicherheitsrisiko dar?

Kurze Antwort

Rückstände von Konservierungsmitteln (Waffenöl) im Büchsenlauf stellen grundsätzlich kein Sicherheitsrisiko dar.

  • A)Handelt es sich um Rückstände von Konservierungsmitteln (Waffenöl), dann stellt dies kein Sicherheitsrisiko dar.
  • B)Nur wenn es sich um Repetierstutzen handelt und die Rückstände in deren Büchsenläufe verblieben sind.
  • C)Ja immer.
Erklärung

Gefährlich sind eher feste Fremdkörper oder Stoffreste (z. B. Putzdochte), die den Lauf verengen und den Gasdruck erhöhen können. Dünner Ölfilm allein beeinträchtigt die Sicherheit nicht, sollte vor dem Schießen aber ausgewischt werden.

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