Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-462-2026

Über welche Deckungssummen muß die Jagdhaftpflichtversicherung mindestens verfügen?

Kurze Antwort

Die Jagdhaftpflichtversicherung muss mindestens 50.000 Euro für Sachschäden und 500.000 Euro für Personenschäden abdecken.

  • A)50.000 Euro für Sachschäden, 1/2 Million Euro für Personenschäden.
  • B)2 Million Euro für Personenschäden.
  • C)250.000 Euro für Sachschäden, 1 Million Euro für Personenschäden.
  • D)450.000 Euro für Sachschäden.
Erklärung

Diese Mindestdeckung ist Voraussetzung für die Erteilung des Jagdscheins. Höhere Deckungssummen sind jedoch empfehlenswert.

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