Kurze Antwort
Die Jagdhaftpflichtversicherung muss mindestens 50.000 Euro für Sachschäden und 500.000 Euro für Personenschäden abdecken.
Diese Mindestdeckung ist Voraussetzung für die Erteilung des Jagdscheins. Höhere Deckungssummen sind jedoch empfehlenswert.
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