Kurze Antwort
Die Jagd-Unfallverhütungsvorschriften wurden von den Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften erlassen.
Für die Jagd ist die SVLFG als Berufsgenossenschaft zuständig und erlässt die VSG/UVV Jagd. Diese Vorschriften sind für Mitglieder verbindlich und dienen dem Arbeitsschutz bei Jagdausübung, Reviereinrichtungen und Waffenhandhabung.
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