Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-457-2026

Wann darf in Nordrhein-Westfalen die Jagd auf den Rehbock ausgeübt werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: zwischen dem 01.05. und dem 15.01.

  • A)zwischen dem 01.05 und dem 30.10.
  • B)zwischen dem 01.05. und dem 15.01.
  • C)zwischen dem 01.06. und dem 31.10.

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