Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-463-2026

Wann darf in Nordrhein-Westfalen die Jagd auf Feldhasen ausgeübt werden?

Kurze Antwort

In Nordrhein-Westfalen darf die Jagd auf Feldhasen vom 16. Oktober bis zum 31. Dezember ausgeübt werden.

  • A)Zwischen 16. September und 31. Dezember.
  • B)Zwischen 16. Oktober und 31. Dezember.
  • C)Zwischen 01. Oktober und 15. Januar.
Erklärung

Außerhalb dieses Zeitraums gilt für Feldhasen die Schonzeit. Die Jagdzeiten werden durch das Landesrecht Nordrhein-Westfalens geregelt.

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