Kurze Antwort
In Nordrhein-Westfalen darf die Jagd auf Feldhasen vom 16. Oktober bis zum 31. Dezember ausgeübt werden.
Außerhalb dieses Zeitraums gilt für Feldhasen die Schonzeit. Die Jagdzeiten werden durch das Landesrecht Nordrhein-Westfalens geregelt.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.