Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-463-2026

Wann darf in Nordrhein-Westfalen die Jagd auf Feldhasen ausgeübt werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Zwischen 16. Oktober und 31. Dezember.

  • A)Zwischen 16. September und 31. Dezember.
  • B)Zwischen 16. Oktober und 31. Dezember.
  • C)Zwischen 01. Oktober und 15. Januar.

Erklärung wird noch erstellt

Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.

Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten