Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-459-2026

Wann darf in Nordrhein-Westfalen die Jagd auf Rotwild ausgeübt werden?

Kurze Antwort

In Nordrhein-Westfalen darf Rotwild vom 1. August bis 15. Januar bejagt werden; für Schmalspießer und Schmaltiere gilt zusätzlich die Jagdzeit vom 1. Mai bis 31. Mai.

  • A)16.05. - 31.10.
  • B)01.06. - 31.12.
  • C)01.08. - 15.01. Schmalspießer und Schmaltiere zusätzlich vom 01.05 - 31.05.
Erklärung

Die Jagdzeit richtet sich in Nordrhein-Westfalen nach den landesrechtlichen Vorschriften. Für Schmalspießer und Schmaltiere besteht neben der regulären Jagdzeit ein zusätzliches Zeitfenster im Mai.

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