Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-459-2026

Wann darf in Nordrhein-Westfalen die Jagd auf Rotwild ausgeübt werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: 01.08. - 15.01. Schmalspießer und Schmaltiere zusätzlich vom 01.05 - 31.05.

  • A)16.05. - 31.10.
  • B)01.06. - 31.12.
  • C)01.08. - 15.01. Schmalspießer und Schmaltiere zusätzlich vom 01.05 - 31.05.

Erklärung wird noch erstellt

Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.

Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten
Wann darf in Nordrhein-Westfalen die Jagd auf Rotwild ausgeübt we… | Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen – GrünesAbi | GrünesAbi