Kurze Antwort
In Nordrhein-Westfalen darf Rotwild vom 1. August bis 15. Januar bejagt werden; für Schmalspießer und Schmaltiere gilt zusätzlich die Jagdzeit vom 1. Mai bis 31. Mai.
Die Jagdzeit richtet sich in Nordrhein-Westfalen nach den landesrechtlichen Vorschriften. Für Schmalspießer und Schmaltiere besteht neben der regulären Jagdzeit ein zusätzliches Zeitfenster im Mai.
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