Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-486-2026

Wann darf in Nordrhein-Westfalen die Jagd auf Schmalrehe ausgeübt werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: 01.05. - 31.05. und 01.09. - 15.01.

  • A)16.05. - 15.10.
  • B)01.09. bis 31.01.
  • C)01.05. - 31.05. und 01.09. - 15.01.

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