Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-486-2026

Wann darf in Nordrhein-Westfalen die Jagd auf Schmalrehe ausgeübt werden?

Kurze Antwort

In Nordrhein-Westfalen darf die Jagd auf Schmalrehe vom 1. Mai bis 31. Mai sowie vom 1. September bis 15. Januar ausgeübt werden.

  • A)16.05. - 15.10.
  • B)01.09. bis 31.01.
  • C)01.05. - 31.05. und 01.09. - 15.01.
Erklärung

Schmalrehe haben in NRW zwei Jagdzeiten: im Mai und erneut ab September bis Mitte Januar. In der dazwischenliegenden Zeit besteht Schonzeit.

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